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3G-Regel entfällt, FFP2-Maskenpflicht bleibt

Die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV bleibt weiterhin bestehen, während die 3G-Regelung in der neuen Corona-Landesverordnung gestrichen wird.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass zum 20. März bundesweit zahlreiche Corona-Maßnahmen wegfallen. Das neue Infektionsschutzgesetz wurde am Freitag, 18. März, verabschiedet. Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Landesverordnung entsprechend angepasst. Unter anderem entfällt die 3G-Regel für den öffentlichen Nahverkehr. Fahrgäste müssen bei der Fahrt mit Bussen und Bahnen im ÖPNV nun nicht mehr nachweisen, ob sie geimpft, getestet oder genesen sind. Auch in Rheinland-Pfalz wurde die 3G-Regelung für den ÖPNV gestrichen.

Keine Änderung gibt es indes bei der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV. Diese bleibt weiter bestehen.