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Ersatzverkehre

Bus statt Bahn: unser Plan B für Ihren Weg.

Im großflächigen Stadtbahnnetz der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) kann es im Betriebsablauf durchaus einmal zu Störungen kommen. Da es für uns oberste Priorität hat, dass Sie Ihr Ziel erreichen, haben wir stets einen „Plan B“. Dieser lautet: Bus statt Bahn.

Bei einer größeren Betriebsstörung auf einer unserer Bahnlinien können Sie sich auf unseren Ersatzverkehr (mit Bussen) verlassen. Für diesen haben wir Ersatzhaltestellen festgelegt, an denen Sie bequem in unsere Busse einsteigen können. Damit Sie auf einen Blick sehen können, wie Sie die Ersatzhaltestelle am besten zu Fuß erreichen, haben wir für Sie übersichtliche Fußwegepläne erarbeitet. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Ersatzhaltestellen teilweise um Standorte handelt, die regulär nicht von einer Buslinie angefahren werden und deshalb vor Ort nicht mit einem Haltestellenschild versehen sind. Diese Haltestellen erkennen Sie im Fußwegeplan an der Bezeichnung „(Ersatzhalt)“ im Haltestellennamen. Sofern die Ersatzbusse eine reguläre Bushaltestelle bedienen, erkennen Sie dies am auf dem Haltestellenschild angebrachten Ersatzverkehrssymbol.

Wichtige ergänzende Hinweise:

Im Fall einer Betriebsstörung kann es bis zu einer Stunde dauern, bis der erste Bus die jeweilige Ersatzhaltestelle anfährt. Sollte es zu einer Störung des Betriebsablaufs kommen, besteht für Sie – je nach genutzter Fahrkarte (Verbundfahrkarte, bwtarif oder z.B. ein DB-Ticket) und Dauer der Störung – eventuell ein Leistungsanspruch im Rahmen der Mobilitätsgarantie des jeweils zuständigen Verkehrsverbundes. Bitte beachten Sie, dass diesbezüglich bei den einzelnen Verkehrsverbünden auch unterschiedliche Regelungen gelten.

Auch ein Anspruch aus den gesetzlichen Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr ist eventuell möglich. Nähere Informationen zu den einzelnen Mobilitätsgarantien finden Sie auf den Homepages der einzelnen Verkehrsverbünde. Gerne können Sie aber auch uns per E-Mail kontaktieren. Unter lobundtadel[at]avg.karlsruhe.de beraten wir Sie im Einzelfall gerne.

In den Bussen des Ersatzverkehrs ist die Mitnahme von Fahrrädern grundsätzlich ausgeschlossen.

Linienverlaufspläne der Ersatzverkehre

Fußwegepläne zu den Ersatzhaltestellen